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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
der Strug & Graf OG

1.) Allgemeines
Diese allgemeinen Bedingungen liegen unseren Angeboten zu Grunde und gelten für sämtliche Lieferung und Leistungen. Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Grundlage der technischen Ausführung sind die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültigen EU bzw. Ö-Normen.

2.) Unterlagen
Sämtliche Verkaufsunterlagen des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. Angebote und Verkaufsunterlagen, sowie Preislisten, Prospekte, Diagramme, Zeichnungen und Angaben über Maße und Gewicht sind nur verbindlich, wenn dies gesondert und ausdrücklich vom Verkäufer bestätigt wird.

3.) Lieferungen
Die angegebenen Lieferfristen sind voraussichtliche Richtwerte und gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Datum der Auftragsbestätigung bzw. wenn vereinbart nach Erhalt der Anzahlung durch uns. Bestellungen kommen erst durch eine von uns übermittelte „Auftragsbestätigung“ zustande. Lieferverzögerungen machen das zum Abschluss gebrachte Geschäft nicht rückgängig. Schadenersatzansprüche und mittelbare Schadenersatzansprüche aus Lieferzeitüberschreitungen können nicht gemacht werden. Wir behalten uns vor, bestellte Waren nicht auszuliefern, wenn offene Forderungen aus früheren Aufträgen bestehen, die finanzielle Situation des Kunden instabil erscheint, oder andere triftige Gründe vorliegen.
Der Verkäufer ist berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Sofern keine Beförderungsart vereinbart ist, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Verpflichtung zur Prüfung der günstigsten Beförderungsart unterliegt. Der Versand erfolgt unfrei auf Kosten und Risiko des Käufers. Auch Frankolieferungen erfolgen unversichert und auf Gefahr des Empfängers.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der Strug & Graf OG schriftlich, spätestens jedoch binnen fünf Tagen, vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, welche aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung von der Strug & Graf OG, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt. Angekündigte Liefertermine gelten als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Bereich von  Strug & Graf OG oder dessen Unterlieferanten entheben Strug & Graf OG von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Wird eine von Strug & Graf OG als verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten, kann der Auftraggeber unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von sechs Wochen bzw. bei Sonderbestellware unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten.

4.) Auftragsstorno / Verwaltungsgebühren
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Käufer – selbst wenn dieser unverschuldet erfolgt – verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes, sofern die Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt beträgt die Vertragsstrafe 20% des Nettoauftragswertes. Die genannten Summen sind als Mindestersatz anzusehen. Bei Umtausch, Austausch oder Rücknahme von mangelfreien Waren – sofern sich der Verkäufer im Einzelfall dazu bereit erklärt muss innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen – sowie bei nicht von der Firma Strug & Graf OG zu verantwortenden nachträglichen Rechnungskorrekturen wird pro Fall eine Verwaltungsgebühr von Euro 26,-- verrechnet. Sonderanfertigungen können nicht storniert werden und müssen zur Gänze vom Käufer bezahlt werden.

5.) Zahlung
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart werden sind Forderungen bei Erhalt der Lieferung bzw. Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8% p.A. des gesamten Rechnungsbetrages verrechnet. Dies gilt auch für verspätete Teilzahlungen und ungerecht abgezogene Skonti. Weiters verpflichtet sich der Käufer allfällige Kosten für das Einschalten eines Rechtsanwalts zu begleichen.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Der Auftraggeber hat den erforderlichen Formschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, am dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6.) Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, wobei der Käufer die Mangelhaftigkeit der Ware zu beweisen hat. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abgang der Lieferung ab Werk. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer die auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Der auf diese Weise unterrichtete Verkäufer muss bei Vorliegen eines Mangels  nach seine Wahl die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile ersetzen oder nachbessern bzw. sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen. Nicht unter die Gewährleistung fallen jene Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Einwirkung von Gewalt, Überlastung, unsachgemäßem Einbau und Anschluss und dgl. auftreten.
Bemängelungen berechtigen den Käufer nicht, von der vereinbarten Zahlungsweise oder zur Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. Kaufpreisresten. Alle im Zusammenhang mit der Ausbesserung entstehenden Kosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für Strug & Graf OG, verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, wenn nicht von Strug & Graf OG, der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist außer gegenüber Konsumenten mit der Höhe des zweifachen Nettobetrages der Ware beschränkt. Bei Nichteinhalten unserer Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Von jeglicher Schädigung hat der Kunde unverzüglich zu informieren. Technische Auskünfte sind ohne Gewähr und bedürfen, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung durch Strug & Graf OG.

7.) Eigentumsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen von Strug & Graf OG  aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Strug & Graf OG. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die Strug & Graf OG jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet. Sollte die noch im Eigentum der Strug & Graf OG gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber Strug & Graf OG innerhalb von drei Tagen zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt der Strug & Graf OG stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum der Strug & Graf OG steht.

8.) Pro- Time Garantie
Zusätzlich gewährt die Strug & Graf OG eine 18 monatige Pro-Time Garantie, bei Abschluss eines Wartungsvertrages. Die Pro- Time Garantie umfasst alle von uns gebrachten Waren. Aus der Garantie ausgenommen sind alle Verschleißteile. Mangelhafter Einbau sowie unsachgemäß durchgeführte Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer oder Dritte schließen Ansprüche aus der Pro- Time Garantie aus. Ort der Mängelbehebung in Garantie ist unser Firmensitz.

9.) Gerichtstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in St. Pölten als vereinbart.

Mitterndorf, am 1.Juni.2008

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